Mindesthöhe von Kaminen über Dach
Mindesthöhe von Kaminen über Dach
Neue Kamin-Empfehlungen (Vorschriften) BAFU 2013
Praxisbeispiel:
in einem bestehenden Einfamilienhaus möchte der Eigentümer in seinem Wohnzimmer einen Chemineéofen installieren. Da sein bestehendes Kamin für die Zentrale Heizung benutzt wird, muss ein
zweites Kamin für den Ofen gebaut werden. Bis 2013 war dies kein Problem. Man bohrte ein Loch durch die Wand wo der neue Ofen zu steht kam und montierte an der Fassade ein Stahlrohrkamin bis mindestens 1 Meter über Dach.
Mit den Neuen BAFU Vorschriften ist das vorbei! Alle Holzofenkamine müssen jetzt über den Dachgiebel geführt werden. Alles andere wird grundsätzlich in der ganzen Schweiz nicht mehr bewilligt. Darum unseren Tipp an Sie:
bedenken Sie beim Sanieren Ihrer zentralen Heizung das die Abgasleitung (Kamin) von einer Oel oder Gasanlage im Einfamilienhausbereich nur über Dach geführt werden muss, im Gegensatz zum Holzofen. Falls Sie sich die Möglichkeit wahren wollen, zu einem späteren Zeitpunkt einen Ofen ins Wohnzimmer zu stellen, dann halten Sie sich das alte Kamin über Hausgiebel frei für den Ofen.
Auszug aus dem Dokument :
Mindesthöhe von Kaminen über Dach. Neue Kamin-Empfehlungen
Begriff Empfehlung:
Die Kamin-Empfehlungen konkretisieren die Vorgabe von Art. 6 Abs. 2 LRV, wonach
Emissionen in der Regel durch Kamine oder Abluftkanäle über Dach ausgestossen
werden müssen. Der Begriff der «Empfehlungen» wird bei Vollzugshilfen des BAFU
standardmässig verwendet. Es handelt sich um behördenverbindliche Regelungen, die
indirekt auch für Private, Architekten, Planer, Baufachleute und Ingenieure verbindliche
Gültigkeit haben.
Verhältnis zu den feuerpolizeilichen Vorschriften
Diese Empfehlungen gelten unbesehen der feuerpolizeilichen Anforderungen (für den
Einzelfall massgebend ist jeweils die strengere der beiden Bestimmungen).
Abgasaustritt an der Mündung
Die Abgase müssen an der Kaminmündung ungehindert nach oben austreten können.
Kaminhüte und Aufsätze, welche dies verhindern, sind nicht zulässig.
Anordnung der Kamine
Die Kamine3 sind möglichst wie folgt anzuordnen:
> auf Satteldächern: am First oder in unmittelbarer Nähe des Firstes;
> auf Flachdächern: im Bereich der Gebäudeschmalseite;
> bei abgestuften Gebäuden: am höheren Gebäudeteil
Mindesthöhe
1 Die Kaminmündung muss überragen:
a) den höchsten Gebäudeteil (z.B. Dachfirst) um mindestens 0,5 m;
b) Flachdächer um mindestens 1,5 m;
c) begehbare Flachdächer um mindestens 2 m ab Dachfläche.
2 Bei Öl- und Gasfeuerungen bis 40 kW Feuerungswärmeleistung kann von den Anforderungen
nach Absatz 1 abgewichen werden. Die Kaminmündung muss die Dachfläche
im rechten Winkel jedoch um mindestens 1 m überragen.
3 Befinden sich die Kaminmündungen von kleinen Holzfeuerungsanlagen näher als
10 m zu höheren Nachbargebäuden, sind die Nachbargebäude für die Mindesthöhe
massgebend.5
4 Kamine sind so anzuordnen, dass die Abgase im Bereich von Dachfenstern, Zuluftöffnungen
und dergleichen zu keinen übermässigen Immissionen führen. An Standorten
mit viel Schnee und auf Flachdächern mit hohen Dachumrandungen oder hohen
Notüberläufen für das Regenwasser können höhere Kamine erforderlich sein.