Ist der Kaminfeger bei Steuern Abesetzbar?

Kann der Kaminfeger bei der Steuerrechnung Abgesetzt werden?

Liegenschaftsunterhaltskosten privater Liegenschaften können beim steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch reduziert sich die aktuelle Einkommenssteuerbelastung markant. Aber Achtung: Liegenschaftsunterhalt ist nicht gleich Liegenschaftsunterhalt! Die Kosten sind vom Steuerpflichtigen zu analysieren, bevor sie in Abzug gebracht werden.

Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige vorerst zu definieren, ob er die effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten oder den Pauschalabzug geltend machen will. Sowohl beim Bund, wie auch bei den meisten Kantonen kann in jeder Steuerperiode gewählt werden, ob die effektiven Kosten oder der Pauschalabzug geltend gemacht werden.

Eine Quittung bei Bahrzahlung oder ein sonstiger Beleg der beglichenen Kaminfegeraufwendungen reichen normalerweise bei der Steuererklärung für die Abzugsberechtigung aus.

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