Amtliche Holzfeuerungskontrolle & Co Messung

Verfasst von WP. Veröffentlicht in Holzfeuerungkontrolle

Amtliche Sicht-Kontrolle & CO-Messung an Holzfeuerungen ab 2015

Was wurde bis jetzt bei einer Holzfeuerungskontrolle gemacht?

Seit Oktober 2007 wurde bei alle Holzfeuerungen, alle 2 Jahre, in denen mehr als 200 kg Holz pro Jahr verbrannt wurde eine visuelle Sicht-Kontrolle der Gesamtanlage und des Brennstoffes sowie der Asche durchgeführt. Die Erkenntnisse wurden auf einem amtlichen Rapport festgehalten und an die Sammelstelle des Kt. Zürich und den zuständigen Ämter vor Ort weitergeleitet. Das betraf den kleinen Holzofen im Wohnzimmer über den Kachelofen, Kochherd bis zur Zentralen Holzheizung im Keller.

Bei einer Zentralen Holzfeuerung bis 70kW ist zusätzlich zur Sichtkonntrolle eine Co-Messung durchzuführen.

Ab 70 kW Leistung führte diese Messungen der Kanton durch. inklusive Feinstaubmessung.

40 - 69.9kW Anlagen die mit Restholz und Abfallholz betrieben werden, sind auch Feinstaubmesspflichtig!

Diese Messungen bei Holz sind gleich zu stellen mit den Abgasmessungen aller Öl und Gasheizungen. Aber massiv Aufwendiger in der Durchführung.

Was ist ab 1.1.2015 in Winterthur?

 

Ab 1.1.2015 muss in der Stadt Winterthur weiterhin gemäss der Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung des Bundes (LRV, Art.13) an allen Holzfeuerungen bis 69.9kW alle 2 Jahre eine Sichtkontrolle durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind Anlagen in denen weniger als 200 kg ca.0.5 Ster Holz pro Jahr verbrannt wird.

NEU IST:

Gemäss der Vollzugsanweisung zum Massnahmenplan Luftreihalteverordnung der Stadt Winterthur wird zusätzlich an allen Holzzentralheizungen eine Kohlenmonoxid (CO)-Emissionsmessung durchgeführt. Ausgenommen davon sind Anlagen in denen weniger als 200 kg ca.0.5 Ster Holz pro Jahr verbrannt wird.

Bei Bedarf führen wir bei Ihrer Anlage diese Amtliche Messung gerne durch. Der Sichtkontrollrapport, das Messprotokoll und die Messtreifen werden von uns an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Originalunterlagen stellen wir Ihnen per Post oder Mail zu.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Feuerungskontrolle Winterthur Tel. 052 267 54 98 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In den folgenden PDF Dateien finden Sie die geltenden rechtlichen Beschlüsse des Kt. Zürich und der Stadt Winterthur.

Emissionsmessung für Oel Gas Holz

Massnahmenplan LRV Winterthur

Emissionsgrenzwerte & Fristen

 

Auf folgenden Links sind weitere Infos zu dem Thema Feinstaub & der Holzfeuerungskontrolle zu entnehmen:

Luftqualität

Feinstaub aus Holzfeuerungen

Feinstaubalarm gefährliche Partikel aus Holzöfen?

10vor10 vom 03.03.2009

Einstein vom 03.02.2011

Russmessungen auf dem Jungfraujoch

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